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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Aus § 55 Abs. 5 NAG 2005 ergibt sich nur, dass eine "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" zu erteilen ist, wenn eine Ausweisung nach § 66 FrPolG 2005 trotz Wegfalls der Angehörigeneigenschaft unterbleibt. Aus dieser Bestimmung kann jedoch nicht abgeleitet werden, die Ausweisung habe zu unterbleiben, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung des genannten Aufenthaltstitels erfüllt wären.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019210328.L03Im RIS seit
31.08.2021Zuletzt aktualisiert am
31.08.2021