RS Vwgh 2021/7/12 Ra 2019/21/0328

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Veröffentlicht am 12.07.2021
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

B-VG Art133 Abs4
FrPolG 2005 §66
FrPolG 2005 §66 Abs1
NAG 2005 §55 Abs5
VwGG §34 Abs1
VwRallg

Rechtssatz

Aus § 55 Abs. 5 NAG 2005 ergibt sich nur, dass eine "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" zu erteilen ist, wenn eine Ausweisung nach § 66 FrPolG 2005 trotz Wegfalls der Angehörigeneigenschaft unterbleibt. Aus dieser Bestimmung kann jedoch nicht abgeleitet werden, die Ausweisung habe zu unterbleiben, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung des genannten Aufenthaltstitels erfüllt wären.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019210328.L03

Im RIS seit

31.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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