Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §68 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/22/0234 E 20. Mai 2021 RS 3Stammrechtssatz
Die durch ein Berufen auf eine Aufenthaltsehe in einem Verfahren über einen Erstantrag herbeigeführte positive Erledigung dieses Antrags ist Voraussetzung für die Titelerteilung in einem Verlängerungs- bzw. Zweckänderungsverfahren und hat somit diese Titelerteilung - mittelbar - bewirkt (vgl. VwGH 28.5.2019, Ra 2019/22/0105). Der VwGH hat somit eine mittelbare Wirkung (des Erschleichens eines Bescheides in Form des Verschweigens) im Verhältnis zwischen einem Erstantrag und darauf aufbauenden Verlängerungsanträgen anerkannt.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018220017.L03Im RIS seit
31.08.2021Zuletzt aktualisiert am
31.08.2021