RS Vwgh 2021/7/16 Ra 2020/01/0299

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Veröffentlicht am 16.07.2021
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §11
AsylG 2005 §24 Abs2a
MRK Art3

Rechtssatz

Wesentlich für die Beurteilung der Zumutbarkeit einer innerstaatlichen Fluchtalternative sind die individuellen Umstände des Asylwerbers. Kehrt ein Asylwerber während des Asylverfahrens in seinen Herkunftsstaat zurück, sind - sofern das Asylverfahren nicht nach § 24 Abs. 2a AsylG 2005 einzustellen ist - die Gründe und näheren Umstände der Rückkehr für die Beurteilung seiner individuellen Umstände wesentlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020010299.L01

Im RIS seit

31.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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