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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs2 Z1Rechtssatz
Eine "elektronischen Übermittlungsbestätigung" ist nicht geeignet nachzuweisen, dass die Nachricht dem Empfänger auch tatsächlich zugekommen ist, weil dadurch lediglich das Absenden der E-Mail und noch nicht die vollständige Durchführung des zur Übermittlung der Nachricht erforderlichen Vorganges insbesonders nicht das Einlagen des Verbesserungsauftrags belegt wird.
Schlagworte
VerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021020020.L02Im RIS seit
31.08.2021Zuletzt aktualisiert am
31.08.2021