Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs1Beachte
Rechtssatz
Der Hinweis auf bisher tadelloses Arbeiten von Mitarbeitern ersetzt nicht die nähere Darlegung eines wirksamen Kontrollsystems, das gewährleistet, dass unter vorhersehbaren Verhältnissen mit gutem Grund die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erwartet werden kann (vgl. E 24. Jänner 2013, 2012/07/0030).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016020009.J07Im RIS seit
24.08.2021Zuletzt aktualisiert am
25.08.2021