Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
12.10.2020Index
L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung WienNorm
WMG §5 Abs1Rechtssatz
Über ein Ansuchen auf Förderung im Sinne der §§ 39 und 40 WMG wäre nicht mit hoheitlichem Bescheid zu entscheiden, weil es sich bei der Förderung um eine Leistung im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Schlagworte
Deckung des Lebensunterhalts; Deckung des Wohnbedarfs; PrivatwirtschaftsverwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2020:VGW.141.002.5043.2020Zuletzt aktualisiert am
19.08.2021