RS Lvwg 2021/7/19 VGW-152/022/14393/2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.07.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

19.07.2021

Index

41/02 Staatsbürgerschaft
41/02 Passrecht Fremdenrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z7
StbG 1985 §10 Abs2 Z1
StbG 1985 §10 Abs3 Z1
StbG 1985 §10 Abs5
StbG 1985 §10a Abs1
StbG 1985 §11a Abs6 Z1
FPG §53 Abs2 Z3
B-VG Art 140 Abs7

Rechtssatz

Würde der Beschwerdeführer zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft gezwungen sein die ungarische Staatsbürgerschaft zurückzulegen, würde er zugleich die Grundlage für seinen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich verlieren. Der Verlust der ungarischen Staatsbürgerschaft würde für den Beschwerdeführer damit nicht bloß sonstige Nachteile mit sich bringen, sondern hätte unmittelbare Auswirkungen auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, denn der Entfall des rechtmäßigen Aufenthaltes in Österreich würde die Verleihung der Staatsbürgerschaft gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 StbG unzulässig machen. Aufgrund dieser Rechtsfolge ist es dem Beschwerdeführer nicht zumutbar, die ungarische Staatsangehörigkeit vor dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft zurückzulegen.

Schlagworte

Verleihungsvoraussetzungen; Verleihungshindernisse; Ausscheiden aus seinem bisherigen Staatsverband; Zurücklegung; Zumutbarkeit; Gesetzesprüfungsantrag; Bindungswirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2021:VGW.152.022.14393.2020

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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