Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
19.07.2021Index
41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z7Rechtssatz
Würde der Beschwerdeführer zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft gezwungen sein die ungarische Staatsbürgerschaft zurückzulegen, würde er zugleich die Grundlage für seinen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich verlieren. Der Verlust der ungarischen Staatsbürgerschaft würde für den Beschwerdeführer damit nicht bloß sonstige Nachteile mit sich bringen, sondern hätte unmittelbare Auswirkungen auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, denn der Entfall des rechtmäßigen Aufenthaltes in Österreich würde die Verleihung der Staatsbürgerschaft gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 StbG unzulässig machen. Aufgrund dieser Rechtsfolge ist es dem Beschwerdeführer nicht zumutbar, die ungarische Staatsangehörigkeit vor dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft zurückzulegen.
Schlagworte
Verleihungsvoraussetzungen; Verleihungshindernisse; Ausscheiden aus seinem bisherigen Staatsverband; Zurücklegung; Zumutbarkeit; Gesetzesprüfungsantrag; BindungswirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2021:VGW.152.022.14393.2020Zuletzt aktualisiert am
19.08.2021