TE Bvwg Beschluss 2021/2/15 W101 2239498-1

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Veröffentlicht am 15.02.2021
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Entscheidungsdatum

15.02.2021

Norm

AVG §6
VwGVG §12
VwGVG §17

Spruch


W101 2239498-1/2E

BESCHLUSS

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. Christine AMANN beschlossen:

Das Bundesverwaltungsgericht leitet unter einem die Vollmachtsbekanntgabe für XXXX vom XXXX , zuständigkeitshalber gemäß § 17 VwGVG iVm § 6 AVG weiter.


Text


Begründung:

Gemäß § 12 VwGVG sind Schriftsätze bis zur Vorlage der Beschwerde an das Verwaltungsgericht bei der belangten Behörde einzubringen.

Der gegenständliche Schriftsatz vom 11.02.2021 wurde direkt beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht und ist daher gem. § 17 VwGVG iVm § 6 AVG zur weiteren Veranlassung an die belangte Behörde weiterzuleiten.

Schlagworte

Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Bundesasylamt Unzuständigkeit BVwG Vollmacht Weiterleitung Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2021:W101.2239498.1.00

Im RIS seit

20.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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