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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1Rechtssatz
Abgesehen davon, dass es den Abgabenbehörden obliegt, den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen, geht es bei der Frage des Bestehens eines inländischen Wohnsitzes zunächst um die Feststellung objektiver Umstände und nicht darum, ob dem Unternehmer deren Feststellung zumutbar war oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015150066.L02Im RIS seit
20.08.2021Zuletzt aktualisiert am
20.08.2021