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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Beachte
Rechtssatz
Zur Beantwortung rechtspolitischer Fragen, etwa wie eine Kontrolle der Rechtmäßigkeit des verwaltungsbehördlichen Handelns erfolge, wenn das LVwG seinen ausdrücklichen Rechtsschutz- und Kontrollauftrag nicht wahrnehme, ist der VwGH im Rahmen einer Revision gemäß Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG nicht berufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017060236.L02Im RIS seit
20.08.2021Zuletzt aktualisiert am
20.08.2021