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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag SteiermarkNorm
AVG §13Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/06/0130 E 19. Jänner 2017 RS 1Stammrechtssatz
Auf Grund der unterschiedlichen Antragsgegenstände sind die Verfahren betreffend die Geländeveränderungen und die Genehmigung des gegenständlichen Bauvorhabens nicht als ein Verfahren zu führen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017060236.L01Im RIS seit
20.08.2021Zuletzt aktualisiert am
20.08.2021