Index
E3R E07201000Norm
BVergG 2006 §25 Abs10Beachte
Rechtssatz
Betreffend die Auslegungsrichtlinien der Europäischen Kommission zur Verordnung (EG) 1370/2007 ist auf die Rechtsprechung des EuGH zu verweisen, wonach derartige Bekanntmachungen der Kommission für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich sind (vgl. VwGH 31.1.2013, 2010/04/0070, mit Verweis auf EuGH 13.12.2012, Rs C-226/11, Expedia, zur sogenannten De-minimis-Bekanntmachung der Europäischen Kommission im Bereich des Europäischen Wettbewerbsrechts). Zur Auslegung der vom Unionsrecht vorgegebenen vergaberechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfung der Zulässigkeit von Direktvergaben ist alleine die Rechtsprechung des EuGH maßgeblich. Wie vom VwGH schon ausgeführt (vgl. VwGH 1.2.2017, Ra 2016/04/0149), stellt in diesem Sinn die Kommission selbst in der genannten Mitteilung klar, dass sie in dieser Mitteilung ihr Verständnis einiger Bestimmungen der Verordnung erläutere, die Auslegung des EU-Rechts jedoch in jedem Fall Sache des Gerichtshofes der Europäischen Union bleibe (1. Einleitung).
Gerichtsentscheidung
EuGH 62011CJ0226 Expedia VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2016040134.L01Im RIS seit
18.01.2022Zuletzt aktualisiert am
18.01.2022