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34 MonopoleNorm
AVG §58 Abs2Rechtssatz
Im vorliegenden Fall werden dem Revisionswerber im Spruch des angefochtenen Erkenntnisses zwei Verwaltungsübertretungen des § 52 Abs. 1 Z 1 GSpG angelastet; in der Begründung ist u.a. davon die Rede, dass es im "Beschwerdefall [...] um ein Beschlagnahmeverfahren sowie illegales Glücksspiel" geht. Die Tatsache, dass zusätzlich zum Beschwerdegegenstand des "illegale[n] Glücksspiel[s]" auch das Wort "Beschlagnahmeverfahren" vorkommt, bewirkt jedoch noch keinen solchen Widerspruch zwischen Spruch und Begründung (vgl. dazu z.B. VwGH 24.1.2019, Ra 2018/09/0141; VwGH 9.8.2017, Ra 2017/09/0028).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021170088.L03Im RIS seit
19.08.2021Zuletzt aktualisiert am
19.08.2021