RS Vwgh 2021/6/29 Ra 2021/17/0088

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Veröffentlicht am 29.06.2021
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Index

34 Monopole
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2
AVG §60
GSpG 1989 §52 Abs1 Z1
GSpG 1989 §53
VStG §44a

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall werden dem Revisionswerber im Spruch des angefochtenen Erkenntnisses zwei Verwaltungsübertretungen des § 52 Abs. 1 Z 1 GSpG angelastet; in der Begründung ist u.a. davon die Rede, dass es im "Beschwerdefall [...] um ein Beschlagnahmeverfahren sowie illegales Glücksspiel" geht. Die Tatsache, dass zusätzlich zum Beschwerdegegenstand des "illegale[n] Glücksspiel[s]" auch das Wort "Beschlagnahmeverfahren" vorkommt, bewirkt jedoch noch keinen solchen Widerspruch zwischen Spruch und Begründung (vgl. dazu z.B. VwGH 24.1.2019, Ra 2018/09/0141; VwGH 9.8.2017, Ra 2017/09/0028).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021170088.L03

Im RIS seit

19.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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