TE Bvwg Erkenntnis 2021/2/25 W124 2210092-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 25.02.2021
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Entscheidungsdatum

25.02.2021

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8
BFA-VG §9
B-VG Art133 Abs4
FPG §46
FPG §52 Abs2 Z2
FPG §52 Abs9
FPG §55

Spruch


W124 2210092-1/14E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Felseisen als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am XXXX zu Recht erkannt:

A) Die Beschwerde wird gemäß den §§ 3, 8, 57, 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG sowie §§ 46, 55, 52 Abs. 2 Z 2 und Abs. 9 FPG als unbegründet abgewiesen.

B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.


Text


Entscheidungsgründe:

I. Verfahrensgang:

1. Am XXXX stellte der Beschwerdeführer (in der Folge: Beschwerdeführer oder BF) nach unrechtmäßiger Einreise in das österreichische Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. Am XXXX erfolgte seine Erstbefragung vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, im Rahmen welcher er anführte, Angehöriger der Volksgruppe der Tadschiken zu sein und sich zur sunnitischen Glaubensrichtung des Islam zu bekennen. Der BF stamme aus der Provinz Herat und spreche XXXX . Von XXXX habe er die Grundschule besucht. Zuletzt sei er als Bauarbeiter tätig gewesen. Im Herkunftsstaat würden noch seine Eltern, seine zwei Brüder und seine zwei Schwestern leben.

Zu seinen Fluchtgründen brachte er vor, dass in Afghanistan seit seiner Geburt Krieg herrsche. Aufgrund des Krieges habe er keine Ausbildungsmöglichkeiten gehabt. Es herrsche dort keine Sicherheit und er wolle eine Zukunft in Frieden. Im Falle einer Rückkehr habe er Angst um seine Sicherheit.

2. Mit Schreiben vom XXXX brachte die (damalige) Vertretung des BF vor, dass der BF seit etwa 18 Monaten die Kirche besuche. Bereits als er nach XXXX gekommen sei, sei er im Herzen konvertiert gewesen, sei jedoch noch am Anfang seines Glaubenslebens gestanden. Nach seiner Flucht hätten seine Eltern Probleme gehabt, da er in ein Land von Ungläubigen geflüchtet sei und womöglich selbst ein Ungläubiger geworden sei. Da die Familie dem Druck nicht standgehalten habe, sei sie in den Iran geflüchtet. Im Herkunftsstaat verfüge der BF sohin über kein familiäres oder soziales Netzwerk.

Zu den Fluchtgründen des BF wurde ausgeführt, sie (gemeint wohl die Vertretung und der BF) seien übereingekommen, dass das Fehlen der Ausbildungsmöglichkeiten kein Fluchtgrund sei, wohl aber die Angst vor den Taliban. Ferner bestehe nunmehr ein Nachfluchtgrund, da der BF getauftes Mitglied der „ XXXX “ sei. Weiters benannte er einen Zeugen, der als Mitglied der Kirchenleitung genauere Auskunft über den Werdegang des BF als Christ geben könne.

3. Am XXXX wurde der BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA oder belangte Behörde) erstmalig einvernommen.

Zu seinen Fluchtgründen, gab der BF an, dass er von Kindheit an Probleme gehabt habe. Er sei als Kind in die Moschee geschickt und ab dem 7. Lebensjahr damit beauftragt worden, Spenden für die Moschee einzusammeln. Zweimal pro Woche habe er zunächst vormittags zwei Stunden lang Spenden gesammelt, danach die Leute in der Moschee bedient sowie Geschirr abgewaschen und schließlich am Nachmittag von 13 bis 17 Uhr Unterricht bekommen. Dort sei er öfter geschlagen worden, weil er dem Unterricht, der in einer Fremdsprache abgehalten worden sei, nicht habe folgen können. Später sei er auf eine andere Schule gekommen, habe aber auch dort nur religiöse Fächer gehabt. Er habe auch bis zu seinem XXXX vor dem Beten an einer Waschzeremonie mit dem Namen Wozoo teilnehmen müssen, wobei sein Intimbereich unsittlich berührt worden sei. Als er mit 15 oder 16 etwas reifer gewesen sei, sei es ihm schwergefallen, das auszuhalten. Er sei beim Spendensammeln oft ausgelacht und geschlagen worden. Gegen den Willen seiner Eltern habe er nichts tun können, weshalb er beschlossen habe, das Land zu verlassen. Seine Familie habe nichts von seiner geplanten Ausreise gewusst. Das Geld für die Reisekosten habe er sich von seinem Onkel väterlicherseits ausgeborgt. Er habe Afghanistan am XXXX verlassen. Mittlerweile sei er Christ. Er habe vor zwei Jahren das Christentum durch einen Freund im Asylheim kennengelernt und habe sich aufgrund seiner Probleme in der Kindheit entschlossen, Christ zu werden. Im Falle seiner Rückkehr nach Afghanistan wisse man ja, was auf ihn aus diesem Grund zukommen würde.

Seit eineinhalb Jahren habe er keinen Kontakt mehr zu seiner Familie. Der Grund sei, dass ihn seine Mutter am Telefon immer gesagt habe, er solle beten, woraufhin er erwidert habe, nunmehr Christ zu sein. Dies habe seine Mutter seinem Vater erzählt, woraufhin er den Kontakt abgebrochen habe.

Näher zu seinem Wissen über Religionen befragt, gab der BF an, dass es im islamischen Glauben eine Hölle gebe. Eine Vergebung der Sünden im religiösen Sinn bestehe im Islam nicht.

Bei einer Messe in der Kirche werde Musik gemacht und gemeinsam gebetet. Darauf folge die Predigt. Schließlich werde noch einmal Musik gemacht, bevor sich alle voneinander verabschieden würden. Danach befragt, wofür das Kreuz stehe, gab der BF an, dass es dazu diene nicht zu vergessen, was Christus für uns getan habe. Er sei gekreuzigt worden, damit unsere Sünden vergeben würden. Die Bibel sei grob in Altes und Neues Testament unterteilt. Auf die Frage, wie die Evangelisten heißen, gab der BF an, dass er die Frage nicht verstehe.

Zu seinen Beweggründen für seine Abwendung von seiner bisherigen Religion führte er an, im Islam sei er ständig mit der Hölle bedroht worden. Im Christentum sei dagegen die Rede von Liebe und Vergebung und es gebe keine ähnliche Drohung.

In Österreich besuche er die evangelische Kirche. Den genauen Namen habe er vergessen. Er sei dort jeden Sonntag. Er habe sich für genau diese Gemeinschaft entschieden, weil er kaum Deutsch verstanden habe, als er die Heilige Schrift kennengelernt habe. Damit er den Inhalt richtig verstehe, sei es ihm wichtig gewesen, eine persischsprachige Kirche zu besuchen. Er sei am XXXX in einer rumänischsprachigen Kirche in XXXX getauft worden. Seine rechtsfreundliche Vertretung merkte dazu an, dass seine Kirche über kein Taufbecken verfüge und sie somit als Gäste in der XXXX Kirche gewesen seien. Befragt, was er sich von einem Wechsel zum evangelischen Glauben erwarte, gab der BF an, dass seine Erwartungen bereits erfüllt worden seien. Er sei glücklich, wenn er jede Woche seine Familie in der Kirche besuchen könne und könne sich in Zukunft auch an seine kirchliche Familie wenden.

Er sei offiziell aus der islamischen Glaubensgemeinschaft ausgetreten, worüber es aber keine Bestätigung gebe. Das BFA trug dem BF auf, eine entsprechende Bestätigung nachzureichen.

Zu seiner Person sowie zu seinen Lebensumständen in Afghanistan und seiner Familie gab er an, dass er XXXX heiße und im Dorf XXXX in der Provinz Herat geboren worden sei. Er sei im Jahr XXXX geboren worden, wisse aber nicht, ob sein protokolliertes Geburtsdatum, der XXXX , genau stimme. Seine Familie habe ihm gesagt, dass er zur Erntezeit geboren worden sei. Seine Eltern würden der Volksgruppe der Paschtunen angehören und seien sunnitische Muslime. Bei seiner Erstbefragung sei die Volksgruppe falsch mit Tadschiken protokolliert worden. Vor seiner Konversion sei er ebenso wie seine Eltern sunnitischer Moslem gewesen. Er sei ledig und habe keine Kinder. Er beherrsche XXXX und ein wenig Paschtu. Seine Familie sei, als er XXXX alt gewesen sei, in die Stadt XXXX in der Provinz Teheran im Iran übersiedelt, von dort aber nach fünf Jahren wieder nach Afghanistan abgeschoben worden. Danach habe er mit seiner Familie bis zu seiner Ausreise in seinem Heimatdorf in einem Haus gelebt. Dieses gehöre dem Vater. Seine Familie bestehe aus seinen Eltern, zwei Brüdern und zwei Schwestern. Seine Familie habe auf einem Grundstück gearbeitet, welches aber nicht im Eigentum der Familie gestanden sei. Er habe in Afghanistan vier Jahre lang die Schule besucht und auf dem Grundstück seiner Familie sowie zusätzlich als Hilfsarbeiter gearbeitet. Seine Kernfamilie lebe seit circa einem Jahr und acht Monaten im Iran. Er habe seit etwa eineinhalb Jahren keinen Kontakt mehr zu ihr. In Afghanistan würde nur mehr eine verheiratete Cousine leben.

Zu seinem Leben in Österreich und seinen aktuellen Lebensumständen gab der BF an, dass er an keinen ernsthaften oder lebensbedrohenden Krankheiten leide und nicht in ärztlicher Behandlung stehe. Er gehe in die Schule, sei in einer Musikgruppe und gehe ins Fitnessstudio.

Im Rahmen der Einvernahme brachte der BF folgende verfahrensrelevante Unterlagen (in Kopie) in Vorlage:

-        Teilnahmezertifikat XXXX am Bildungsangebot XXXX

-        Anmeldebestätigung für einen Deutschkurs (Niveau A1.1.) des XXXX - Teilnahmebestätigung am XXXX

-        Teilnahmebestätigung für einen Deutschkurs (Niveau A1.1) des XXXX

-        Teilnahmebestätigung als Musiker bei der Eröffnung einer Bibliothek in XXXX

-        Lebenslauf des BF vom XXXX , in welchem Betreffend die Berufserfahrung „Ausbildung und Arbeit als Maurer und Maler im Iran“ angeführt wird;

-        Teilnahmebestätigung für einen Deutschkurs der XXXX

XXXX Kursbesuchsbestätigung für den Kurs XXXX

XXXX Kursbesuchsbestätigung für den Kurs XXXX

-        Empfehlungsschreiben von XXXX

-        Bestätigung der Internationalen XXXX über die Zulassung zur Taufe und die erfolgte Taufe vom XXXX

-        Taufbestätigung vom XXXX samt Abschrift des geleisteten Bekenntnisses und Foto der Taufe;

4. Mit Schreiben vom XXXX brachte der BF im Wege seiner Vertretung hinsichtlich der Bestätigung über den Austritt aus der islamischen Glaubensgemeinschaft vor, dass lediglich auf dem im Amt aufliegenden Meldezettel, nicht aber auf der Meldebestätigung selbst, die Religionszugehörigkeit aufscheine. Auf Wunsche könne der BF eine Austrittserklärung beim Magistrat XXXX machen. Falls dies notwendig sei, möge man ihm dies mitteilen. In der Beilage übermittelte der BF eine Anfragebeantwortung des Bundeskanzleramts vom XXXX

5. Mit Schreiben vom XXXX übermittelte der BF neben bereits in Vorlage gebrachten Unterlagen weitere Lichtbilder betreffend seine Taufe bzw. seinen Kirchenbesuch.

6. Am XXXX übergab der BF dem BFA einen von ihm unterschriebenen und mit XXXX datierten Antrag auf Austritt aus der islamischen Glaubensgemeinschaft, welcher mit einem Stempel der Stadt XXXX vom XXXX versehen ist.

7. Mit gegenständlichem Bescheid des BFA vom XXXX XXXX , wurde der Antrag des BF sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf Afghanistan (Spruchpunkt II.) als unbegründet abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 wurde nicht erteilt (Spruchpunkt III.). Gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG wurde gegen den BF eine Rückkehrentscheidung nach § 52 Abs 2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV.). Gemäß § 52 Abs. 9 FPG wurde festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß § 46 FPG nach Afghanistan zulässig sei (Spruchpunkt V.). Die Frist zur freiwilligen Ausreise wurde gemäß § 55 Abs 1 bis 3 FPG mit 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung festgesetzt (Spruchpunkt VI.).

Das BFA stellte im Wesentlichen fest, dass der BF Staatsbürger Afghanistans sei und seine Identität nicht feststehe. Er gehöre der Volksgruppe der Tadschiken an. Eine Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Paschtunen habe er nicht glaubhaft machen können. Die Muttersprache des BF sei XXXX . Eine Konversion aus innerer, religiöser Überzeugung zum christlichen, freikirchlichen Glauben habe der BF nicht glaubhaft machen können. Es werde somit festgestellt, dass er sunnitischer Moslem sei. Der BF sei volljährig, gesund, arbeitsfähig, ledig und kinderlos. Er habe in Afghanistan zumindest 4 Jahre die Schule besucht, als Bauarbeiter gearbeitet und auch eine Ausbildung als Maurer und Maler im Iran gemacht. Er habe in seinem Heimatland zuletzt in der Provinz Herat in XXXX gelebt. Er verfüge über eine Cousine in Afghanistan. Seine Kernfamilie sowie seine restlichen Angehörigen würden im Iran leben. Ob und wie oft er noch Kontakt mit seiner Familie habe, könne nicht festgestellt werden. Er leide an keiner lebensbedrohenden Erkrankung oder sonstigen Beeinträchtigung. In Österreich sei er strafrechtlich unbescholten. Es seien keine Familienangehörigen in Österreich aufhältig. Der BF habe keine Schule besucht und gehe in Österreich auch keiner Arbeit nach. Er verfüge über keine besonderen sozialen Kontakte in Österreich. Eine besondere Integrationsverfestigung könne nicht festgestellt werden.

Das BFA stellte weiter fest, dass der BF widersprüchliche Angaben in seinen Einvernahmen unter Beiziehung seiner Beweismittel gemacht habe und ihm deshalb seine Glaubhaftigkeit in Bezug auf seine Person zur Gänze abgesprochen werden müsse. Daher sei seine angebliche Konversion zum freichristlichen Glauben aus religiöser Überzeugung nicht glaubhaft. Das BFA stellte überdies fest, dass der BF eine solche Konversion nur angestrebt habe, um einer Abschiebung in seinen Herkunftsstaat zu entgehen.

Beweiswürdigend führte das BFA insbesondere aus, dass seine Angaben hinsichtlich der unsittlichen Berührungen im Rahmen des islamischen Reinigungsrituals nicht lebensnah gewesen seien und solche Berührungen nicht Bestandteil einer solchen rituellen Reinigung seien. Die Angaben des BF zum christlichen Glauben seien rudimentär gewesen. Dem Vorbringen, dass der BF bei Rückkehr Bedrohungen durch seine Familie aufgrund seiner Konversion zu befürchten habe, werde überdies entgegengehalten, dass seine Kernfamilie laut den Angaben des BF bereits seit 2 Jahre im Iran sei. Bei einer Rückkehr nach Afghanistan könne der BF auf sein soziales Netzwerk zurückgreifen.

8. Mit fristgerecht erhobenen Beschwerde wurde dieser Bescheid vom BF im Wege seiner Vertretung vollinhaltlich wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts, Nichtbeachten des Umstandes, dass die Beweislast beim BFA liege, sowie Rechtswidrigkeit in Folge der Verletzung von Verfahrensvorschriften angefochten. Nach Wiederholung des Fluchtvorbringens wurde moniert, dass der beantragte Zeuge nicht einvernommen worden sei. In Bezug auf die Feststellung, dass der BF Tadschike sei, wurde ausgeführt, es sei nicht klar, weshalb der BF hinsichtlich seiner Volksgruppenzugehörigkeit gelogen haben sollte, zumal diesem Umstand keine Asylrelevanz zukomme. Hinzu komme, dass ein Teil der Beweiswürdigung keinen Bezug zum Fall des BF aufweise. Darüber hinaus sei die Erstbefragung nur bedingt verwertbar. Es werde nicht verkannt, dass die Erstfluchtgründe etwas „dünn“ für Asyl seien. Zu prüfen wäre jedoch gewesen, ob der BF bereits im Herkunftsstaat vom Islam abgefallen sei. Hinzu komme, dass der BF als ernsthaft und evangelisierender Christ lebe, was die Vertretung sowie die Kirchenleitung bestätigen könnten. Weiter wurde moniert, die in die Verhandlung eingebrachten Erkenntnisquellen würden sich kaum auf die Situation von muslimischen Konvertiten beziehen. Der BF erfülle mehrere der in den UNHCR Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender vom 19. April 2016 dargestellten Risikoprofile. Unter anderem bestehe für ihn als Mann im wehrfähigen Alter die Gefahr der Zwangsrekrutierung. Zudem erfülle er das Risikoprofil der als „verwestlicht“ wahrgenommenen Personen.

Der Beschwerde wurden folgende (bisher noch nicht in das Verfahren eingebrachte) Unterlagen in Kopie beigelegt:

-        Open Doors, Länderprofil Afghanistan, Berichtszeitraum November 2016 und 2017;

-        Anmeldebestätigung für den Kurs „ XXXX vom XXXX - Zwei Fotos von Kursen (undatiert);

-        Teilnahmezertifikat XXXX am Bildungsangebot XXXX

-        ÖSD Zertifikat A1 vom XXXX

-        Entwurf der Leitlinien zur Taufe von Asylsuchenden der AGIK-FKÖ vom XXXX .

9. Die Beschwerdevorlage langte am XXXX beim Bundesverwaltungsgericht ein.

10. Mit Schreiben vom XXXX wurden dem BF im Wege seiner Vertretung das Länderinformationsblatt Afghanistan vom 13.11.2019 mit letzter Kurzinformation vom 18.05.2020, die Information des BFA zur Rückkehrunterstützung vom 06.04.2017 und der EASO Informationsbericht „Afghanistan – Sozioökonomische Schlüsselindikatoren“ aus April 2019 übermittelt.

11. Am XXXX fand eine mündliche Verhandlung vor dem erkennenden Gericht unter Beiziehung eines Dolmetschers für die Sprache XXXX sowie im Beisein der Vertretung des BF statt. Das BFA entschuldigte sich mit Schreiben vom XXXX für die Teilnahme an der Verhandlung.

Im Zuge der Verhandlung brachte der BF folgende verfahrensrelevante Unterlagen (in Kopie) in Vorlage:

-         XXXX Kursbesuchsbestätigung vom XXXX (Beilage ./A);

-        Empfehlungsschreiben vom XXXX (Beilage ./B);

-        ÖSD-Zertifikat A2 vom XXXX (Beilage ./C).

Die Verhandlung nahm im Wesentlichen folgenden Verlauf:

[…]

BF: Es geht mir gut. Ich leide an keinen Krankheiten.

R: Haben Sie noch neue Beweismittel, die Sie beim BFA oder bzw. bei der Polizei noch nicht vorgelegt haben?

BF: Ich habe bereits alles vorgelegt.

R: Bleiben Sie bei den Angaben, die Sie vor der Polizei bzw. vor dem BFA gemacht habe, halten Sie diese aufrecht und sind die korrekt?

BF: Ja.

R: Wie ist Ihr Name und wann wurden Sie geboren?

BF: Ich heiße XXXX . Geboren bin ich am XXXX . Tag und Monat weiß ich nicht genau in meinem Kalender, das Jahr weiß ich, es war XXXX .

R: Wenn Sie Tag und Monat nicht wissen in der afghanischen Zeitrechnung, wie kommen Sie darauf, dass Sie am XXXX geboren wurden?

BF: In der Erstbefragung wurde das so protokolliert. Ich wurde gefragt, ob ich damit ein Problem hätte, das habe ich verneint. Mein Geburtsdatum ist nicht bekannt.

R: Meinen Sie damit, dass der Beamte Ihnen ein Geburtsdatum genannt hat und Sie waren damit einverstanden?

BF: Ja. Ein Afghane war, er hat es so geschrieben.

R: Wo genau sind Sie geboren worden, Dorf, Distrikt, Provinz?

BF: Im Dorf XXXX , Distrikt XXXX , in der Provinz Herat.

R: Haben Sie an der von Ihnen angegebenen Adresse von Ihrer Geburt bis zu Ihrer Ausreise gelebt?

BF: Wir waren einmal im Iran, aber wir wurden aus dem Iran wieder abgeschoben. Damals war ich ein Kind.

R: Wann haben Sie Afghanistan endgültig verlassen?

BF: Ganz genau weiß ich es nicht, es war im XXXX .

R: Haben Sie bis zu diesem Zeitpunkt in dem von Ihnen angegebenen Dorf gelebt?

BF: Ja.

R: Haben Sie auch an einer anderen als der von Ihnen angegebenen Adresse gelebt?

BF: Herat?

R wiederholt die Frage.

BF: Nein.

R: Haben Sie an der von Ihnen angegebenen Adresse alleine gelebt?

BF: Nein, mit meiner Familie.

R: Wie viele Geschwister hat Ihr Vater?

BF: Eine Schwester und drei Brüder.

R: Wo wohnen die drei Brüder?

BF: Im Iran.

R: Hat Ihre Mutter auch Geschwister?

BF: Nein.

R: Wie viele Cousins und Cousinen haben Sie?

BF: Eine Cousine. Ich habe viele Cousins, sie sind alle im Iran und ich habe keinen Kontakt zu ihnen.

R: Das war nicht meine Frage, wo sie sich aufhalten. Bitte auf meine Fragen antworten.

R: Wenn Sie sagen, Sie haben mit Ihrer Familie im Dorf gelebt, wen bezeichnen Sie als Ihre Familie?

BF: Meine Mutter, meinen Vater und die Geschwister.

R: Wie viele Geschwister haben Sie?

BF: Zwei Schwestern und zwei Brüder.

R: Sind Ihre Brüder älter oder jünger als Sie?

BF: Sie sind jünger als ich.

R: Wie heißen Ihre beiden Brüder und wie alt sind sie?

BF: Mein Bruder XXXX ist ca. XXXX alt, genau weiß ich es nicht. Mein Bruder XXXX ist ca. XXXX alt.

R: Wie geht es Ihren beiden Brüdern?

BF: Ich habe keinen Kontakt.

R: Wie geht es Ihren Eltern?

BF: Ebenfalls kein Kontakt.

R: Wann hatten Sie den letzten Kontakt zu Ihren Eltern bzw. zu Ihren Brüdern?

BF: Zuletzt habe ich mit meiner Mutter Kontakt gehabt, vor drei oder dreieinhalb Jahren.

R: Gibt es einen Grund, warum Sie jetzt keinen Kontakt mehr zu Ihren Eltern bzw. Ihren Geschwistern haben?

BF: Ich bin nach Österreich gekommen, ich habe hier das Christentum kennengelernt. Meine Mutter hat mir am Telefon gesagt, dass ich beten muss. Ich habe ihr gesagt, dass ich mittlerweile die Kirche besuche, deshalb hat sie mit mir den Kontakt abgebrochen. Sie hat es auch meinem Vater erzählt, deshalb hat er auch keinen Kontakt mehr zu mir.

R: Wo haben sich Ihre Eltern bzw. Ihre Geschwister zum Zeitpunkt des letzten Telefonates aufgehalten?

BF: Sie waren damals im Iran.

R: Warum haben sie sich nicht mehr in Afghanistan aufgehalten?

BF: Sie hatten Probleme im Dorf und deswegen sind sie von dort weggegangen. Ich weiß aber nicht welche Probleme sie hatten.

R: Haben Sie mit Ihrer Mutter darüber gesprochen?

BF: Damals habe ich über das Christentum mit meiner Mutter gesprochen.

R: Woher wissen Sie, dass Ihre Eltern Probleme im Dorf gehabt haben?

BF: Ich weiß es nicht. Ich weiß nicht, warum sie dort waren.

R wiederholt die Frage.

BF: Damals habe ich mit meiner Mutter gesprochen. Sie hat mir gesagt, dass sie Probleme haben, deshalb sind sie von dort weggegangen. Aber sie hat mir nicht gesagt, welche Probleme sie dort gehabt haben.

R: Haben Sie Ihre Mutter darüber befragt?

BF: Nein, das habe ich nicht gemacht.

R: Welches Verhältnis hatten Sie bis zum Zeitpunkt dieses Gespräches zu Ihrer Mutter?

BF: Es war sehr freundschaftlich und sehr gut, aber nachdem ich gesagt habe, dass ich mich für das Christentum interessiere, dann war es aus.

R: Wann haben Ihre Eltern das Dorf verlassen?

BF: Das weiß ich nicht.

R: Haben sie miteinander das Dorf verlassen?

BF: Nein.

R: Nachdem Sie Afghanistan verlassen haben, wohin sind Sie da gegangen bzw. gefahren?

BF: Ich bin zuerst illegal in den Iran gegangen, dann in die Türkei, dann nach Griechenland und dann wurden wir von der Polizei bis nach Österreich gebracht.

R: Von welcher Polizei sind Sie von Griechenland bis nach Österreich gebracht worden?

BF: Damals waren die Grenzen offen. Die Polizisten haben uns mit den Bussen und Zügen bis hierhergebracht.

R: Von Griechenland?

BF: In Griechenland habe ich mir eine Buskarte gekauft und bin mit dem Bus gefahren.

R: Waren zu dem Zeitpunkt, als Sie im Iran waren, bereits Verwandte von Ihnen im Iran?

BF: Meine Onkel vs waren damals im Iran, ich habe einen von ihnen dann kontaktiert.

R: Wohnen Ihre Verwandten noch im Iran?

BF: Ja.

R: Wie lange haben Sie sich im Iran aufgehalten?

BF: Ich war nur ein paar Tage dort. Ich habe etwas Geld bekommen und dann bin ich weitergereist.

R: Warum sind Sie nicht länger im Iran verblieben?

BF: Ich hatte Probleme mit meiner Familie in Afghanistan, deshalb bin ich in den Iran geflüchtet. Meine Freunde haben mir gesagt, dass ich im Iran auch nicht bleiben könnte, da ich von dort abgeschoben werden könnte.

R: Wie lange ist Ihre Familie bzw. Ihre Verwandten bereits im Iran?

BF: Sie sind seit Langem dort.

R: Lange ist ein großer Begriff.

BF: Seit ca. XXXX .

R: Können Sie mir erklären, wieso es Ihren Verwandten bzw. Ihrer Familie möglich ist, über einen relativ langen Zeitraum möglich ist, im Iran unbehelligt zu leben?

BF: Sie sind länger dort, sie haben Papiere. Ich war frisch dort, ich habe in Afghanistan bei meinen Eltern gelebt.

R: Wie gelingt es Ihren Eltern, unbehelligt im Iran zu leben?

BF: Sie können auch abgeschoben werden von der Polizei.

R: Abgeschoben können Sie überall werden, auch in Europa.

BF: Ich weiß nicht, wie es dort jetzt ist, sie sind jedenfalls jetzt im Iran.

R: Können Sie mir erklären, warum gerade Sie befürchten, vom Iran nach Afghanistan abgeschoben zu werden, wenn es Ihren Eltern gelingt, sich dort aufzuhalten?

BF: Ich hatte Probleme mit meiner Familie.

R: Das war nicht die Antwort auf meine Frage. Warum kann Ihre Kernfamilie im Iran leben und Sie befürchten, abgeschoben zu werden?

BF: Weil ich Probleme mit meiner Familie hatte, sie haben mich zu etwas gezwungen, das ich nicht wollte.

R: Welche Schul- und Berufsausbildung haben Sie?

BF: Ich habe vier Jahre die Koranschule besucht. Vier Jahre lang bin ich zur Schule gegangen, dann nicht mehr, dann habe ich nur mehr die Koranschule besucht.

R: Wie alt waren Sie, als Sie Afghanistan verlassen haben?

BF: XXXX .

R: Was haben Sie in Afghanistan gearbeitet, bevor Sie das Land verlassen haben?

BF: Mein Vater hatte landwirtschaftliche Grundstücke. Ich habe ihm geholfen. Zusätzlich habe ich auf der Baustelle gearbeitet und die Koranschule besucht.

R: Was haben Sie auf der Baustelle gearbeitet?

BF: Ich war Hilfsarbeiter.

R: Was haben Sie konkret gemacht?

BF: Dort sind die Häuser alle aus Lehm gebaut und ich habe mitgeholfen.

R: Mitgeholfen wobei?

BF: Beim Bauen habe ich geholfen, indem ich Ziegel geholt und weitergegeben habe.

R: Arbeiten Sie in Österreich auch?

BF: Nein, ich darf hier nicht arbeiten.

R: Haben Sie schon einen Arbeitgeber in Österreich gefunden, der für Sie um eine arbeitsrechtliche Bewilligung angesucht hat?

BF: Ja, es gibt etwas, aber ich darf nicht arbeiten.

R wiederholt die Frage.

BF: Ja.

R: Wie heißt die Firma?

BF: XXXX .

R: Wann hat die Firma für Sie angesucht?

BF: Vor XXXX war ich dort, ich wollte eine Lehrplatz finden, aber ich habe keinen gefunden. Mir wurde gesagt, wenn ich arbeiten dürfe könnte ich dort arbeiten.

R: Das heißt, die Firma hat nicht angesucht um eine arbeitsrechtliche Bewilligung für Sie?

BF: Nein. Ich habe mit dem AMS gesprochen.

R: Sprechen Sie Deutsch?

BF (auf Deutsch): Ein bisschen.

R: Verstehen Sie Deutsch?

BF (auf Deutsch): Ein bisschen.

R (Frage auf Deutsch): Sind Sie verheiratet?

BF (Antwort auf Deutsch): Nein. Ich bin nicht verheiratet, aber verlobt.

R (Frage auf Deutsch): Mit einer afghanischen Staatsbürgerin?

BF (Antwort auf Deutsch): Ja.

R (Frage auf Deutsch): Wie heißt Ihre Verlobte mit vollem Namen?

BF (auf XXXX ): Ich kann nicht schreiben.

R (auf Deutsch): Haben Sie Schreiben gelernt in Österreich?

BF (Antwort auf Deutsch): Ich habe es schon gelernt, aber ich kann den Namen nicht schreiben.

R (Frage auf Deutsch): Wie heißt Ihre Verlobte?

BF (Antwort auf Deutsch): Sie heißt XXXX .

R: Ist das der Vor- oder Familienname?

BF: Das ist der Vorname.

R: Wie ist der Familienname?

BF: XXXX .

R: Ist die Verlobte mit Ihnen verwandt?

BF: Nein.

R: Seit wann kennen Sie Ihre Verlobte?

BF: Zwei Jahre lang waren wir befreundet und seit vier oder fünf Monaten sind wir verlobt.

R: Woher kennen Sie Ihre Verlobte?

BF: Über das Handy.

R: Was heißt „über das Handy“?

BF: Per Instagram haben wir uns kennengelernt.

R: Wo wohnt Ihre Verlobte? Geben Sie mir bitte ihre Adresse an.

BF: Sie lebt im Iran. Die genaue Adresse weiß ich nicht. Iran/Teheran, mehr weiß ich nicht.

R: Wo hat die Verlobung stattgefunden?

BF: Ich habe mit ihrer Mutter und ihrem Vater telefonisch gesprochen.

R: Welchem Glaubensbekenntnis gehört Ihre Verlobte an?

BF: Sie ist Muslima, aber ich habe ihr gesagt, dass ich Christ bin.

R: Wie hat sich die Verlobungszeremonie gestaltet?

BF: Es gab keine Zeremonie oder Ähnliches. Ich habe nur mit ihren Eltern gesprochen und ihre Eltern haben zugesagt, sie waren einverstanden.

R: Welcher Richtung des Islam gehört sie an?

BF: Sie ist Sunnitin.

R: Wissen Sie, ob es bei den sunnitischen Moslems einen Ritus gibt, ab dem man verlobt ist?

BF: Das weiß ich nicht, ich habe keine Ahnung. Aber wir haben miteinander gesprochen. Sie hat gesagt, dass sie eine Moslima ist, aber das ist kein Problem für mich.

R: Wie lange haben Sie in Afghanistan gelebt?

BF: Ca. XXXX lang.

R: Wo haben Sie die restlichen ca. XXXX gelebt?

BF: Als ich ein Kleinkind war, ich war damals XXXX alt, sind meine Eltern in den Iran gegangen. Bis zu meinem XXXX habe ich im Iran gelebt.

R: Wissen Sie, ob es bei einer Verlobung einen Ritus gibt im Iran bzw. in Afghanistan, ist Ihnen das bekannt?

BF: Kenne ich nicht.

R: Wo lebt Ihre Verlobte genau?

BF: In Teheran.

R: In welchem Bezirk?

BF: Direkt im Bezirk XXXX .

R: Wissen die Eltern Ihrer Verlobten über Ihren persönlichen Hintergrund Bescheid?

BF: Nein.

R: Was wäre, wenn die Eltern Ihrer Verlobten über diesen Hintergrund Bescheid wüssten?

BF: Das weiß ich nicht.

R: Was wäre dann normalerweise?

BF: Vielleicht würden sie verhindern, dass wir heiraten.

R: Wäre das im Iran ein Problem?

BF: Ja, sie sind auch aus Afghanistan, es könnte auch zu Problemen führen.

R: Kann das dann zu Problemen führen, die Ihre Verlobte direkt betreffen würden?

BF: Das kann ich nicht sagen, ich weiß es nicht.

R: Wie ist das in Afghanistan?

BF: Wenn ich dort bin, dann passiert ihr nichts. Sie werden mich festnehmen und töten.

R: Was würde mit Ihrer Verlobten passieren, wenn die Verlobung zustande gekommen ist und publik wird, dass ihre Eltern wissen würden, dass Sie nicht der Religion angehören, die diese vermuten?

BF: Ihr würde nichts passieren. Im schlimmsten Fall darf ich sie nicht heiraten.

R: Was haben Sie den Eltern dieser Frau, die Sie heiraten wollen, bezüglich Ihrer Religion erzählt?

BF: Gar nichts. Ich habe denen gar nichts erzählt.

R: Sind die Eltern dieser Frau davon ausgegangen, dass Sie Muslime sind?

BF: Ich glaube.

R: Haben Sie den Eltern der Frau gegenüber Ihren Glauben bekannt?

BF: Nein.

R: Hat es dafür einen Grund gegeben, warum Sie das nicht gemacht haben?

BF: Sie haben nicht gefragt und ich habe nichts gesagt.

R: R (Frage auf Deutsch): Haben Sie in Österreich schon einmal einen Deutschkurs besucht?

BF (Antwort auf Deutsch): Ja.

R (Frage auf Deutsch): In welchem Zeitraum haben Sie diesen Deutschkurs besucht?

BF (Antwort auf Deutsch): Ein Deutschkurs ist XXXX und der war Basisbildung.

R wiederholt die Frage.

BF (Antwort auf Deutsch): Ich habe das in XXXX (phonetisch) besucht.

R (Frage auf Deutsch): Was meinen Sie mit „ XXXX “?

BF (Antwort auf Deutsch): A1-Kurs.

R (Frage auf Deutsch): Fragewiederholung.

BF (Antwort auf Deutsch): Seit einem Monat.

R (Frage auf Deutsch): Welchen Kurs besuchen Sie seit einem Monat, den A1-Kurs?

BF (Antwort auf Deutsch): Ja. In einem Monat bin ich fertig. Danach mache ich XXXX , das ist eine Basisschulung.

R (Frage auf Deutsch): Leben Verwandte von Ihnen in Österreich?

BF (Antwort auf Deutsch): Verstehe ich nicht.

Fragewiederholung auf XXXX .

BF: Nein.

R (Frage auf Deutsch): Haben Sie Freunde in Österreich bzw. einen Freundeskreis?

BF (Antwort auf Deutsch): Ja.

R (Frage auf Deutsch): Gehören diesem Freundeskreis auch ÖsterreicherInnen an?

BF (Antwort auf Deutsch): Ja. Namen?

R (Frage auf Deutsch): Wie heißt Ihre beste österreichische Freundin?

BF (Antwort auf Deutsch): XXXX .

R (Frage auf Deutsch): Ist das der Vor- oder Familienname?

BF (Antwort auf Deutsch): Den Familiennamen kenne ich nicht.

R (Frage auf Deutsch): Stammt diese Freundin aus Österreich?

BF (Antwort auf Deutsch): Nein, auch Männer und Frauen viele.

Fragewiederholung auf XXXX : Stammt diese Freundin aus Österreich?

BF gibt unverständliche Antwort.

BF: Ja, ich weiß nicht, er spricht auf Deutsch.

R: Ich habe nach der Freundin XXXX gefragt.

BF: XXXX ist männlich.

R (Frage auf Deutsch): Wie heißt Ihre beste österreichische Freundin?

BF (Antwort auf Deutsch): XXXX .

R: Wie ist der Familienname?

BF: Ich habe nicht nachgefragt.

R: Waren Sie schon bei ihr zu Hause?

BF: Ja, ab und zu gehe ich hin.

R: Wo wohnt die Freundin XXXX , geben Sie bitte ihre Adresse bitte an.

BF: Die genaue Adresse weiß ich nicht. Sie wohnt in XXXX . Ich war mit ihr dort, ich weiß, wo das ist.

R (Frage auf Deutsch): Beschreiben Sie mir einen typischen Alltag vom Aufstehen bis zum Zubettgehen.

BF (Antwort auf Deutsch): „Um XXXX aufstehen. Danach so Gesichte waschen, frühstücken. Dann so Deutschkurs, XXXX gehen. Bis zu XXXX in XXXX lernen und danach gehen nach Hause und ein bisschen essen, Pause und weitermachen, danach gehe ich zu Fitness. Zwei Stunde oder zweieinhalb Stunden Fitness machen. Danach nach Hause gehen. Das ist mein ganzer Tag“.

R (Frage auf Deutsch): Was machen Sie, wenn Sie zu Hause sind?

BF (Antwort auf Deutsch): Kochen und Abendessen und ein bisschen Handy spielen und dann schlafen.

R (Frage auf Deutsch): Was machen Sie vor dem Schlafengehen?

BF (Antwort auf Deutsch): Mit dem Handy spielen.

R (Frage auf Deutsch): Sind Sie in einem Verein, Club, etc. Mitglied?

BF: XXXX .

R (Frage auf Deutsch): Wie verdienen Sie in Österreich Ihr Geld? Wovon leben Sie in Österreich?

BF (Antwort auf Deutsch): Darf ich auf XXXX ?

Fragewiederholung auf XXXX .

BF: Ich lebe vom Staat.

R (Frage auf Deutsch): Wie viel Geld steht Ihnen im Monat zur Verfügung?

BF (Antwort auf Deutsch): 320 Euro.

R (Frage auf Deutsch): Wo wohnen Sie? Wohnen Sie privat oder in einem Heim?

BF (Antwort auf Deutsch): Ich wohne privat.

R (Frage auf Deutsch): Wie viel zahlen Sie im Monat Miete und Betriebskosten?

BF (Antwort auf Deutsch): 150 Euro.

R: Sie haben gesagt, Sie gehen nicht arbeiten. Arbeiten Sie caritativ?

BF: Nein.

R: Leiden Sie an irgendwelchen Krankheiten, müssen Sie Medikamente einnehmen?

BF: Nein.

R: Sie haben heute gesagt, dass Sie Afghanistan mit dem XXXX verlassen haben. Hat es dafür irgendwelche Gründe gegeben?

BF: Ja, ich hatte Probleme mit meiner Familie.

R: Hätten Sie diese Probleme jetzt auch noch, wenn Sie nach Afghanistan zurückkehren, nachdem Ihre Familie im Iran lebt?

BF: Ich hätte 100prozentig dort Probleme, weil ich Christ bin.

R: Sie haben jetzt gesagt, Sie hatten Probleme mit Ihrer Familie. Waren Sie damals schon Christ?

BF: Nein.

R: Hätten Sie diese Probleme, die Sie damals mit Ihrer Familie hatten, als Sie noch kein Christ waren, jetzt auch noch, wenn Sie nach Afghanistan zurückkehren würden?

BF: Die Probleme, die ich damals hatte, hätte ich jetzt bei einer Rückkehr nicht mehr. Aber jetzt habe ich andere Probleme, ich bin ein Christ.

Ende Befragung BF.

RV wird als Zeuge einvernommen und nach § 48 iVm § 49 und iVm § 50 AVG belehrt.

R: Sind Sie verheiratet?

Z: Ja.

R: Haben Sie Kinder?

Z: Kinder haben wir keine.

R: Welchen Beruf üben Sie aus?

Z: Jetzt bin XXXX , früher war ich XXXX .

R: Sind Sie mit dem BF verwandt bzw. verschwägert?

Z: Nein.

Von Seiten des Z liegen keine Gewissenskonflikte bei der Beantwortung der Fragen vor.

R: Welcher Glaubensgemeinschaft gehören Sie an?

Z: Wir gehören zur Gruppe der Freikirchen. Genau gehören wir zu den XXXX und genau genommen gehört meine Kirche der XXXX an.

R: Wie heißt Ihre Kirche bzw. Gemeinde genau, die Sie besuchen?

Z: Sie heißt „ XXXX “.

R: Ist diese im XXXX ?

Z: Sie ist im XXXX . Unsere Gemeinde ist in XXXX . Wir sind Tochterkirche der Projektgemeinde – XXXX . Deren Pastor ist auch unser Pastor.

R: Wie heißt er?

Z: XXXX , er ist auch der Generalsekretär der XXXX in Österreich.

R: Wer steht Ihrer Kirchengemeinde in XXXX vor?

Z: Das ist ein Presbyterium, von dem Wort her leitet sich auch Priester ab. Neutestamentlich würde man es mit den Ältesten der Gemeinde vergleichen. Es gibt Älteste Diakone und Älteste Gemeindeleitungsmitglieder, die noch nicht ernannt sind. Wir sind gewählte Mitglieder.

R: Sie wurden auch gewählt?

Z: Ja. Zuerst war ich Gründungsmitglied und später wurde ich gewählt.

R: Auf wie viele Jahre wird man hier gewählt?

Z: Das ist unterschiedlich. Normalerweise alle vier Jahre. Dann gibt es eine Wiederwahl oder Bestätigungswahl. Ob ich mich dieser stellen werde weiß ich noch nicht.

R: Ich habe gelesen, dass Sie sich von einer anderen XXXX getrennt hätten. Was gab es dafür Hintergründe bzw. Probleme?

Z: Es gibt Leute, die mit Ausländern nicht so gut können und es waren zu viele Ausländer in dieser Gemeinde.

R: Wie heißt diese Gemeinde, der Sie zuerst angehört haben?

Z: Das ist die XXXX . Ich war dort in der Gemeindeleitung.

R: Hat es dort Probleme mit Ausländern gegeben?

Z: Es gibt in XXXX viele Freikirchen. Es hat keine Probleme gegeben. Es war einfach für die Gemeinschaft zu viel, man wollte unter Österreichern bleiben. Es ist ein relativ hoher Akademikeranteil. Es waren nicht alle gegen Ausländer, aber doch einige. Es kam dann zu Spannungen und wir wurden von der Bundesleitung in Wien beauftragt, eine eigene Gemeinde aufzubauen. Ein kleiner Teil von der ursprünglichen Gemeinde, der ich angehört habe, ist dann mit mir mitgekommen.

R: Haben Sie selbst ein Studium oder eine Ausbildung im theologischen Bereich absolviert?

Z: Ich habe sehr, sehr viele Seminare besucht.

R: Von wem wurden diese abgehalten?

Z: Vom Bund der Freikirchen bzw. den XXXX selbst oder auch andere Kurse, zB XXXX mit dem man als Lebensberater arbeiten könnte, aber ich habe nicht alle diese Kurse besucht. Es gibt auch Sonderkurse zB, wie ich mit homosexuellen oder suchtkranken Personen umgehe. Es gibt auch das XXXX , wo ich auch mitgearbeitet habe. In den Seminaren geht es darüber hinaus auch um Eheberatung.

R: Haben Sie im Bereich Theologie Prüfungen absolvieren müssen?

Z: Bei XXXX schon. Im engeren theologischen Sinne nicht. Aber, wenn man über XXXX die Gemeinde besucht, dann kennt man sich aus.

R: Von wem haben Sie Ihr theologisches Wissen in Erfahrung gebracht?

Z: ZB von XXXX , der auch Professor für Theologie und Philosophie ist. Er ist bekannt und hat viele Bücher geschrieben, ich kenne ihn persönlich. Er hat auch Seminare gehalten, an denen ich teilgenommen habe. Sonst waren es Kurse über XXXX an der Fachhochschule in Deutschland, in XXXX . Ich war nicht dort, aber sie sind nach Österreich gekommen und haben hier entsprechende Vorträge gehalten. Es sind daraus auch verschiedene Projekte entstanden. In Wien zB XXXX , es ist ein diakonisches Projekt im Rahmen der Freikirchen sowie auch die XXXX .

R: Wie viele Gemeindemitglieder gibt es aktuell?

Z: Es waren XXXX Mitglieder Ende des Jahres 2019.

R: Sind darunter auch Flüchtlinge, anerkannte Flüchtlinge, etc.?

Z: Mehr als zwei Drittel haben einen Migrationshintergrund. Ohne Status sind derzeit XXXX dabei. Mit Status sind es XXXX , teilweise haben diese Personen bereits vor Jahrzehnten einen Aufenthaltstitel bekommen.

R: Wer ist bei Ihnen der Leiter?

Z: Das ist „ XXXX “, den der BF genannt hat. Er heißt XXXX .

R: Er ist Prediger?

Z: Er ist Presbyter, wie ich auch. Er hat eine theologische Ausbildung, eine fünfjährige universitäre Ausbildung in Rumänien. Hauptberuflich ist er XXXX . Außer Pastoren arbeiten wir ehrenamtlich. Der Pastor ist XXXX , der alle zwei Monate zu bestimmten kirchlichen Festlichkeiten kommt. Es kommen auch andere Pastoren zu uns.

R: Wie lauft das am Sonntag ab?

Z: Wir laden Leute ein, auch aus anderen Kirchen. Es kommt auch vor, dass ein evangelischer Pfarrer kommt. Oft sind es auch Laienprediger, die wir einladen von anderen Freikirchen.

R: Derjenige, der eingeladen wurde hält am Sonntag eine Predigt?

Z: Ja, er ist dann ein Gastprediger. Gepredigt wird in Deutsch und Farsi, manchmal auch in Englisch, Deutsch und Arabisch.

R: Gibt es bei Ihnen in Ihrer Gemeinde auch Flüchtlinge, die eine negative Entscheidung bekommen haben?

Z: Ja, leider gibt es das. Es befinden sich auch Leute bei uns, die eine negative Entscheidung vom BVwG, VwGH erhalten haben. Es sind auch Leute, die selbst zurückgegangen sind. Sie waren dann im Iran. Es gibt auch einen Bericht von der Schweizer Flüchtlingshilfe, diesem Bericht nach sind drei Personen – zwei davon Christen – bei ihrer Rückkehr in den Iran verschwunden.

R: Welche Erfahrungen haben Sie mit Personen in Ihrer Gemeinde, die dann einen positiven Bescheid bekommen haben? Bleiben die oder „verschwinden“ die dann?

Z: Bei uns ist es so, wenn einer ein halbes Jahr unentschuldigt nicht kommt, dann wird er aus der Mitgliederliste gestrichen. Es wird aber danach getrachtet, mit diesen ein persönliches, seelsorgerisches Gespräch zu führen. Afghanen gehen besonders gerne nach Wien. Wir kommen dann oft im Telefongespräch darauf, dass die Person in Wien arbeitet. In XXXX gibt es eine relativ große XXXX . Der Verantwortliche für die Statistik, Pastor XXXX , führt hier genau Buch und demnach sind nur zwei von ein paar Hundert nicht mehr auffindbar. Ich selbst arbeite XXXX in der Migrantenarbeit ehrenamtlich.

R: Seit wann kennen Sie den BF?

Z: Er ist XXXX gekommen, ich denke XXXX . Seither begleite ich ihn, zB haben ich und meine Frau für ihn die Taufkatechese gemacht. Er ist als Analphabet gekommen und kann auch jetzt noch kaum XXXX lesen. Das heißt, man muss Rücksicht nehmen bei den Seminaren, zB auch beim Lesen der Bibel.

R: Wie oft in der Woche sehen Sie den BF?

Z: Ich sehe ihn jeden Sonntag und beim Taufkurs habe ich ihn XXXX lang unterrichtet. Der andere Zeuge macht auch Bibelstunden, bei denen der BF anwesend ist. Diese werden in Farsi abgehalten. Der andere Zeuge hat einen Asylstatus. Es kommt manchmal vor, dass der BF den einen oder anderen Sonntag nicht anwesend ist und jetzt in der Corona-Krise sowieso. Wir haben ja keinen Gottesdienst halten dürfen. Er arbeitet auch mit in der Kirche, zB Reinigungsdienst oder Kirchenkaffee.

R: Sie haben gesagt, XXXX lang haben Sie ihn unterrichtet. Wie lange dauert in Ihrer XXXX konkret der Taufkurs?

Z: In der XXXX haben sie eine Anwesenheit von zwei Jahren, bei uns von mindestens einem Jahr. Zusätzlich haben wir parallel Bibelstunden, die zwar nicht speziell auf die Taufe ausgerichtet sind, aber zu diesem dazugehören.

R: Wie oft in der Woche muss man zu dem Taufkurs kommen?

Z: Über XXXX wöchentlich XXXX .

R: XXXX ist der Taufkurs und der Rest sind Bibelstunden?

Z: Ja. Wir haben in diesen Bibelstunden dann verschiedene Bibelstellen (zB die Evangelien) durchgenommen. Es ist eine Pflicht, dass wir das Lukas und das Johannes-Evangelium durchgehen müssen.

R: Werden Feste wie Weihnachten, Ostern und Pfingsten erläutert bzw. thematisiert?

Z: Ja, diese Feste werden auch erläutert.

R: Was ist darüber hinaus noch Inhalt der Taufkurse?

Z: Es ist vom XXXX und heißt „ XXXX “ und es ist zweisprachig in Farsi und Deutsch. Das sind die Grundlagen, wie man Christ wird, was die Voraussetzungen sind: die Umkehr, die Buße, etc. Konfessionskunde, zB wer war Martin Luther, Calvin, Zwingli, Huss. Auch der Unterschied zur evangelischen Kirche und der katholischen Kirche wird erläutert. Die Heiligenanbetung, dass die Freikirchen keinen Altar haben.

R: Kennt die XXXX auch die Trinität?

Z: Ja.

R: Und die großen Festtage werden gefeiert?

Z: Ja. Wir feiern auch das Frühlingsfest am 21./22. März.

R: Ist der BF getauft?

Z: Ja.

R: Wer hat ihn getauft?

Z XXXX und XXXX .

R: Wird bei Ihnen jeder Flüchtling, der zu Ihnen kommt, getauft bzw. wie viele werden getauft?

Z: Voriges Jahr waren es XXXX , heuer sind es XXXX XXXX hatten wir fast XXXX Täuflinge.

R: Im Jahr kommen zu Ihnen X Personen, wie viele davon werden getauft?

Z: 10 % von den potentiellen Anwärtern wurden XXXX nicht getauft. Wir hatten aber auch schon XXXX , in dem ein Drittel nicht getauft wurde. Es kommt vor, dass Leute zu einer anderen Kirche gehen oder von einer anderen Kirche zu uns kommen, weil sie den Druck vom BFA bzw. BVwG verspüren und glauben, damit schlechtere Chancen zu haben. Wir hatten einen Mann, der XXXX war und mit einem Sessel in der Kirche herumgeworfen hat. Er wurde zwei Mal zurückgestellt. Er hat sich aber so zum Bessern verändert. Inzwischen ist er getauft worden.

R: Gibt es in der XXXX eine Art Himmel und Hölle?

Z: Ja, aber kein Fegefeuer.

R: Und das wird so gelehrt?

Z: Ja.

R: Geht die XXXX von einer kreationistischen Weltanschauung aus?

Z: Wir lehren, dass die Schöpfung von Gott kommt. Ich als XXXX habe gar kein Problem damit. Die Schöpfungstage sind sogar in der richtigen Reihenfolge. Die Urknalltheorie ist zwar nicht mehr der „letzte Schrei“, aber wir lehnen diese nicht ab.

R: Was sind die Voraussetzungen, um getauft zu werden?

Z: Zunächst muss ein Antrag gestellt werden und dann gibt es daraufhin ein seelsorgerisches Gespräch. Dann wird entschieden, ob der Taufwerber bereits so weit ist.

R: Wie wird entschieden, ob der Taufwerber so weit ist?

Z: In so einem seelsorgerischen Gespräch würde ich fragen, was Jesus für ihn bedeutet, ob er weiß was Sünde ist. Es muss ein Eingestehen von einer Sünde geben. Man muss erkennen, dass Jesus Christus die einzige Quelle ist, um aus dieser Schuld herauszukommen, durch seinen Kreuzestod und dass man sich aus Gehorsam taufen lässt und dass man in der Gemeinde mitarbeitet.

R: Wie erkennen Sie konkret, dass der bzw. die Taufwerberin bereit ist, die Taufe zu empfangen?

Z: Manchmal sieht man es bei einer Person, dass ihn die Schuld bedrückt hat und er jetzt weint oder lacht. Ich sehe es an der Veränderung einer Person, wenn er zB von einem „Krawallhansl“ zu einem jungen, freundlichen Menschen wird, dass er anfängt, für andere dazu sein, dass er nicht mehr Auge um Auge oder Zahn um Zahn lebt, sondern sein Verhalten mit Liebe gefüllt ist.

R: Wie steht die XXXX zur zweitgrößten Religionsgemeinschaft in Österreich?

Z: Wir haben die Aufgabe, dass man diesen Leuten gegenüber auch Liebe zeigt. Gottesliebe im Islam ist etwas ganz Anderes als im Christentum. Die meisten haben Angst vor Allah. Wir respektieren als XXXX den Islam, wir haben Religionsfreiheit. Daher ist es uns ganz wichtig, dass keine kleinen Kinder getauft werden.

R: Ist es Voraussetzung, dass ein Moslem Mohammad abgeschworen hat?

Z: Ja. Früher ist man auf den Koran gestiegen, das macht man heute nicht mehr. Es gibt ein Ritual, in dem der Täufling sein altes Leben ablegt, auch seine alt

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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