Entscheidungsdatum
19.05.2021Norm
AsylG 2005 §10Spruch
W105 2198930-1/23E
W105 2198893-1/14E
W105 2198933-1/14E
Gekürzte Ausfertigung des am 30.04.2021 mündlich verkündeten Erkenntnisses
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. BENDA als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , XXXX geb., XXXX , XXXX geb., XXXX , XXXX geb., StA Afghanistan, gegen Spruchteil II. des jeweiligen Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.05.2018, Zl. XXXX (ad 1.), Zl. XXXX (ad 2.), Zl. XXXX (ad 3.), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 30.04.2021, zu Recht erkannt:
A)
I. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt II. des jeweils angefochtenen Bescheides wird stattgegeben und XXXX , XXXX , XXXX , gemäß § 8 Abs 1 Z 1 AsylG 2005 der Status des/der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt.
II. Gemäß § 8 Abs 4 AsylG 2005 wird XXXX , XXXX , XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis zum 30.04.2022 erteilt.
III. Die Spruchpunkte III. und VI. des angefochtenen Bescheides werden ersatzlos behoben.
B)
Die Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.
Text
Entscheidungsgründe:
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idF BGBl. I 24/2017, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 30.04.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Schlagworte
befristete Aufenthaltsberechtigung ersatzlose Teilbehebung Familienverfahren gekürzte Ausfertigung subsidiärer SchutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2021:W105.2198893.1.00Im RIS seit
12.08.2021Zuletzt aktualisiert am
12.08.2021