RS Vfgh 2021/6/7 E357/2021

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Veröffentlicht am 07.06.2021
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht

Norm

B-VG Art83 Abs2
AsylG 2005 §20
VwGVG §32
VfGG §7 Abs2

Leitsatz

Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Asylverfahrens durch einen Richter männlichen Geschlechts im Hinblick auf den behaupteten Eingriff in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung betreffend eine Zwangsverheiratung

Rechtssatz

Die Beschwerdeführerin hat in ihrer Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sowie in ihrem Antrag auf Wiederaufnahme des durch das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes abgeschlossenen Verfahrens als Fluchtgrund vorgebracht, dass ihr in ihrem Herkunftsstaat Serbien eine Zwangsverheiratung durch ihren Vater drohe. Sie hat damit der Sache nach einen drohenden Eingriff in ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung behauptet, daher war im vorliegenden Fall §20 AsylG 2005 anzuwenden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Asylrecht, Wiederaufnahme, Gericht Zusammensetzung, Bundesverwaltungsgericht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2021:E357.2021

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2021
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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