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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
B-VG Art83 Abs2Leitsatz
Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Asylverfahrens durch einen Richter männlichen Geschlechts im Hinblick auf den behaupteten Eingriff in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung betreffend eine ZwangsverheiratungRechtssatz
Die Beschwerdeführerin hat in ihrer Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sowie in ihrem Antrag auf Wiederaufnahme des durch das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes abgeschlossenen Verfahrens als Fluchtgrund vorgebracht, dass ihr in ihrem Herkunftsstaat Serbien eine Zwangsverheiratung durch ihren Vater drohe. Sie hat damit der Sache nach einen drohenden Eingriff in ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung behauptet, daher war im vorliegenden Fall §20 AsylG 2005 anzuwenden.
Schlagworte
Asylrecht, Wiederaufnahme, Gericht Zusammensetzung, BundesverwaltungsgerichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:E357.2021Zuletzt aktualisiert am
12.08.2021