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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
EMRK Art8Leitsatz
Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Erlassung einer Rückkehrentscheidung betreffend einen Staatsangehörigen der Russischen Föderation wegen Aufhebung der Entscheidung betreffend seine MutterRechtssatz
Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ausführt, besteht zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Mutter (VfGH 07.06.2021, E 3850/2020) ein Abhängigkeitsverhältnis. Da der VfGH das Erkenntnis des BVwG betreffend die Mutter des Beschwerdeführers hinsichtlich der Nichtzuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten, der Nichterteilung eines Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen, der Zulässigkeit der Rückkehrentscheidung bzw der Abschiebung in den Herkunftsstaat Russische Föderation unter Setzung einer Frist zur freiwilligen Ausreise aufgehoben hat, verletzt die vorliegende Rückkehrentscheidung den Beschwerdeführer in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Privat- und Familienleben, RückkehrentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:E3852.2020Zuletzt aktualisiert am
11.08.2021