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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Nichtzuerkennung des Status des Asylberechtigten bzw des subsidiär Schutzberechtigten betreffend eine Familie von Staatsangehörigen von Nigeria mangels zeitnaher schriftlicher Ausfertigung der mehr als 20 Monate vorher mündlich verkündeten und nicht begründeten EntscheidungRechtssatz
Ein mündlich verkündetes Erkenntnis, dessen wesentliche Begründung nicht aus der Niederschrift der mündlichen Verhandlung hervorgeht, ist mangels Gelegenheit zur nachprüfenden Kontrolle durch den VfGH schon aus diesem Grund mit Willkür belastet; dies trotz Vorliegens einer schriftlichen Ausfertigung dann, wenn das mündlich verkündete Erkenntnis - wie hier - überhaupt nicht begründet ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Verhandlung mündliche, Entscheidungsverkündung, Rechtsschutz, Rechtsstaatsprinzip, Entscheidungsbegründung, Rückkehrentscheidung, VerwaltungsgerichtsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:E322.2020Zuletzt aktualisiert am
11.08.2021