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82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
B-VG Art7 Abs1 / GerichtsaktLeitsatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte wegen Nichtgewährung eines Verdienstentgangs nach dem EpidemieG 1950 an Energieversorger und -netzbetreiber auf Grund Umsatzeinbußen infolge von Betretungsverboten nach einer COVID-19-MaßnahmenV; kein Vorliegen einer Verkehrsbeschränkung wegen Bestehens einer Ausnahmeregelung vom Betretungsverbot für "berufliche Zwecke"Rechtssatz
§24 EpiG idF BGBl I 114/2006 hat zu Verkehrsbeschränkungen für "Bewohner von Epidemiegebieten" ermächtigt. §32 Abs1 Z7 EpiG idF BGBl 702/1974 sah die Vergütung des Verdienstentganges für Personen vor, die in "einer Ortschaft wohnen oder berufstätig sind, über welche Verkehrsbeschränkungen gemäß §24 [EpiG] verhängt worden sind", wenn "dadurch" ein Verdienstentgang eingetreten ist. Der VfGH hegt vor dem Hintergrund der Beschwerdefälle keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen §32 Abs1 Z7 EpiG idF BGBl 702/1974.
Die COVID-19-Maßnahmenverordnung-98 hatte schon deshalb keine Verkehrsbeschränkung iSd §32 Abs1 Z7 EpiG zum Gegenstand, weil §2 Z4 der Verordnung "berufliche Zwecke" vom Verbot des Betretens öffentlicher Orte ausgenommen hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
COVID (Corona), Eigentumsbeschränkung, Recht auf Freizügigkeit, EinkünfteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:E1702.2021Zuletzt aktualisiert am
12.08.2021