RS Vwgh 1960/7/5 0361/57

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Veröffentlicht am 05.07.1960
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §308 Abs1

Rechtssatz

Eine unrichtige Beurteilung der Rechtslage vermag auch dann keinen tauglichen Wiedereinsetzungsgrund darzustellen, wenn sie

durch eine unrichtige Rechtsauskunft eines Beamten der zuständigen Behörde hervorgerufen oder auch nur bestärkt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1957000361.X01

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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