RS Vwgh 1963/1/28 2182/61

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Veröffentlicht am 28.01.1963
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Baurecht - Krnt
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4

Rechtssatz

War ein bestimmtes Baugebrechen als Gegenstand eines erstinstanzlichen baupolizeilichen Verfahrens noch im Spruch des erstinstanzlichen Bescheides behandelt worden, dann steht es der Berufungsbehörde nicht frei, einen diesbezüglichen zusätzlichen Auftrag zu erteilen.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1961002182.X04

Im RIS seit

13.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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