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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §115 Abs1Rechtssatz
Für den Normadressaten muss berechenbar, vorhersehbar, sein, wozu er verpflichtet ist (VwGH 21.3.1979, 1957/78 = VwSlg 5363 F/1979, mwN; vgl. auch die in Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Bundesverfassungsrecht11, unter Rz. 165 referierte Rechtsprechung); für den Abgabenpflichtigen muss folglich vorhersehbar sein, ob und in welcher Art und Weise und in welchem Umfang ihn in einem - unter Umständen Jahre später geführten - Abgabenverfahren eine Mitwirkungspflicht an der Stoffsammlung treffen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021160014.L02Im RIS seit
12.08.2021Zuletzt aktualisiert am
12.08.2021