RS Vwgh 2021/6/29 Ra 2021/19/0224

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.2021
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
FlKonv Art1 AbschnA Z2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/19/0232 B 31. August 2020 RS 1

Stammrechtssatz

Die Feststellung allgemeiner Umstände im Herkunftsstaat kann die Glaubhaftmachung der Gefahr einer konkreten, individuell gegen den Revisionswerber gerichteten Verfolgung nicht ersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021190224.L05

Im RIS seit

12.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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