Norm
EO §40Rechtssatz
Der Einwand des Verpflichteten, dass die betriebene Forderung verjährt sei, kann nicht als Oppositionsgesuch (§ 40 EO) gewertet werden und stellt auch keinen Grund für eine amtswegige Einstellung oder Einschränkung des Exekutionsverfahrens dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00569:2021:RSA0000056Im RIS seit
12.08.2021Zuletzt aktualisiert am
12.08.2021