RS OGH 2021/4/27 22R93/21m

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Veröffentlicht am 27.04.2021
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Norm

EO §40

Rechtssatz

Der Einwand des Verpflichteten, dass die betriebene Forderung verjährt sei, kann nicht als Oppositionsgesuch (§ 40 EO) gewertet werden und stellt auch keinen Grund für eine amtswegige Einstellung oder Einschränkung des Exekutionsverfahrens dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00569:2021:RSA0000056

Im RIS seit

12.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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