RS OGH 2021/6/1 14Os52/21k

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Veröffentlicht am 01.06.2021
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Norm

StVG §165
StVG §166

Rechtssatz

Im Maßnahmenvollzug nach § 21 Abs 1 StGB kommt eine Unterbrechung der Unterbringung nach § 166 Z 2 lit a iVm § 165 Abs 2 StVG zwar nicht in Betracht, weil im Verfahren zur Unterbringung nach § 21 Abs 1 StGB keine Strafe verhängt wird, eine Unterbrechung nach § 166 Z 2 lit b ist hingegen – mangels widerstreitender Anordnung des § 165 Abs 1 StVG – nicht von vornherein ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 52/21k
    Entscheidungstext OGH 01.06.2021 14 Os 52/21k

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133672

Im RIS seit

16.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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