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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Nichtzuerkennung des Status subsidiär Schutzberechtigter betreffend eine Familie von Staatsangehörigen des Iraks; mangelhafte Auseinandersetzung mit aktuellen und verfügbaren Länderinformationen sowie der Sicherheitssituation für KinderRechtssatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Nichtzuerkennung des Status subsidiär Schutzberechtigter betreffend eine Familie von Staatsangehörigen des Iraks; mangelhafte Auseinandersetzung mit aktuellen und verfügbaren Länderinformationen sowie der Sicherheitssituation für Kinder
Die zum Entscheidungszeitpunkt bereits verfügbare, aber der angefochtenen Entscheidung nicht zugrunde gelegte Fassung des Länderinformationsblattes der Staatendokumentation vom 17.03.2020, die zu Kindern die weiterführende Feststellung enthält, dass Kinder weiterhin Opfer kriegerischer Auseinandersetzungen seien und auf der einen Seite in überproportionaler Weise von der schwierigen humanitären Lage sowie auf der anderen Seite durch Gewaltakte gegen sie bzw. Familienmitglieder stark betroffen seien, findet aber keine Erwähnung.
In der angefochtenen Entscheidung fehlen Feststellungen hinsichtlich der speziellen Gefährdungslage für Minderjährige im Irak gänzlich. Ebenso wenig erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Tatsache der Minderjährigkeit in der rechtlichen Beurteilung. Damit unterbleibt eine Klärung der Frage, ob den Dritt- bis Siebtbeschwerdeführern im Falle einer Rückkehr in den Irak eine Verletzung ihrer gemäß Art2 oder 3 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte droht. Damit hat das BVwG sein Erkenntnis im angegebenen Umfang mit Willkür belastet. Die Norm reicht hier mittlerweile denke ich
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht / Vulnerabilität, Entscheidungsbegründung, RückkehrentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:E3553.2020Zuletzt aktualisiert am
17.12.2021