RS Vwgh 1980/12/12 2786/78

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Veröffentlicht am 12.12.1980
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Verwaltungsverfahren - AVG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita
AVG §71 Abs1 Z1 implizit

Beachte


Besprechung in:
ZfV 1978/4/1612;

Rechtssatz

Es liegt Verschulden iSd § 71 Abs 1 lit a AVG vor, wenn sich ein RA auf Grund eines Auftrages seines ausländischen Korrespondenzanwaltes, jedoch ohne als Rechtsvertreter ausgewiesen zu sein, in der übernommenen, ihm völlig neuen Rechtsangelegenheit, in der er noch über keinerlei Unterlagen verfügt, mit einer telefonischen Auskunft eines Organwalters der Behörde begnügt, es sei von einem ablehnenden Bescheid derzeit nichts bekannt, und Akteneinsicht unterläßt. Die Frage nach seinem Verschulden im Sinne des § 71 AVG ist unter dem Gesichtspunkt der anwaltlichen Sorgfaltspflicht zu bejahen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978002786.X04

Im RIS seit

10.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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