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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §167 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/15/0069 E 14. September 2017 RS 4Stammrechtssatz
Ob die sachverhaltsmäßigen Voraussetzungen für die Ansicht des Verwaltungsgerichts zur Frage, ob subjektives Ertragsstreben gegeben ist, vorliegen, ist eine Frage der Beweiswürdigung, die insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich ist, als es sich um die Beurteilung handelt, ob der Sachverhalt genügend erhoben ist und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind, also ob sie den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut bzw. den Erfahrungen des täglichen Lebens entsprechen (vgl. VwGH vom 19. März 2008, 2005/15/0151).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016150073.L01Im RIS seit
06.08.2021Zuletzt aktualisiert am
06.08.2021