RS Vwgh 2017/9/14 Ra 2016/15/0073

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Veröffentlicht am 14.09.2017
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §167 Abs2
LiebhabereiV 1993 §2 Abs1
VwGG §41

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/15/0069 E 14. September 2017 RS 4

Stammrechtssatz

Ob die sachverhaltsmäßigen Voraussetzungen für die Ansicht des Verwaltungsgerichts zur Frage, ob subjektives Ertragsstreben gegeben ist, vorliegen, ist eine Frage der Beweiswürdigung, die insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich ist, als es sich um die Beurteilung handelt, ob der Sachverhalt genügend erhoben ist und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind, also ob sie den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut bzw. den Erfahrungen des täglichen Lebens entsprechen (vgl. VwGH vom 19. März 2008, 2005/15/0151).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016150073.L01

Im RIS seit

06.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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