RS Vwgh 2017/9/14 Ra 2016/15/0044

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Veröffentlicht am 14.09.2017
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4
VwGG §28 Abs1 Z5

Rechtssatz

Mit dem "Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten" bezeichnet der Revisionswerber kein aus einer Rechtsnorm ableitbares subjektives Recht, weil die damit gerügte Verletzung von Verfahrensvorschriften als solche keinen Revisionspunkt darstellt, sondern zu den Revisionsgründen zählt (vgl. etwa VwGH vom 22. Februar 2012, 2012/16/0031, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016150044.L01

Im RIS seit

10.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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