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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4Rechtssatz
Mit dem "Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten" bezeichnet der Revisionswerber kein aus einer Rechtsnorm ableitbares subjektives Recht, weil die damit gerügte Verletzung von Verfahrensvorschriften als solche keinen Revisionspunkt darstellt, sondern zu den Revisionsgründen zählt (vgl. etwa VwGH vom 22. Februar 2012, 2012/16/0031, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016150044.L01Im RIS seit
10.08.2021Zuletzt aktualisiert am
11.08.2021