RS Vwgh 2017/10/3 Ra 2015/07/0145

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Veröffentlicht am 03.10.2017
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §1
WRG 1959 §9

Rechtssatz

Vorrichtungen und Anlagen, welche die Niederschlags- und Abfallwässer von Hausrealitäten abzuführen bezwecken, fallen in die Kompetenz der Baubehörden.

Schlagworte

sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015070145.L01

Im RIS seit

06.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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