RS Vwgh 2017/10/9 Ra 2017/02/0138

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.10.2017
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1
StVO 1960 §5 Abs3a
StVO 1960 §99 Abs1 litb

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/02/0234 E 23. März 2012 RS 1

Stammrechtssatz

Auf Grund einer Messung mit dem Vortestgerät kann lediglich auf den Verdacht einer Beeinträchtigung durch Alkohol geschlossen werden (Hinweis E 16. Dezember 2008, 2008/11/0134), während nur eine Messung mit dem Alkomaten zu einem im Verwaltungsstrafverfahren verwertbaren Ergebnis führen kann.

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017020138.L03

Im RIS seit

06.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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