Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §24Beachte
Rechtssatz
Schon aus der in § 24 AsylG 2005 gewählten Formulierung, in der ausdrücklich auch das BVwG angesprochen wird, ergibt sich, dass sie auch von diesem Gericht anzuwenden ist. Allerdings ist dieser Bestimmung auch zu entnehmen, dass sie keine spezifisch das Beschwerdeverfahren betreffende Regelung enthält. Vielmehr ist dort von der Einstellung des "Asylverfahrens" die Rede. Darauf, ob sich "das Asylverfahren" im Stadium des Verfahrens vor der Behörde oder vor dem VwG befindet, kommt es sohin nicht entscheidungswesentlich an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018190020.L12Im RIS seit
06.08.2021Zuletzt aktualisiert am
06.08.2021