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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §8 Abs3Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/08/0142 E 24. November 2016 VwSlg 19495 A/2016 RS 4Stammrechtssatz
§ 8 Abs. 3 AlVG, wonach das AMS Gutachten des Kompetenzzentrums Begutachtung der PVA zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit "anzuerkennen und seiner weiteren Tätigkeit zugrunde zu legen" hat, enthebt die Behörde nicht von ihrer Verpflichtung, den entscheidungswesentlichen Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Dass die Gutachten der Ärzte der Pensionsversicherungsanstalt für das AMS "bindend" seien, lässt sich - ungeachtet eines entsprechenden Hinweises in den Erläuterungen zu Regierungsvorlage zur Novelle BGBl. I Nr. 62/2010 (785 BlgNR 24. GP, 8) - dem (maßgeblichen) Gesetzeswortlaut nicht entnehmen und kann schon wegen der fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Gutachten auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht angenommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017080129.L01Im RIS seit
04.08.2021Zuletzt aktualisiert am
05.08.2021