Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8Beachte
Rechtssatz
Nach dem klaren Wortlaut des § 81 Z 2 MinroG umfasst die Parteistellung der Standortgemeinde bzw. der unmittelbar angrenzenden Gemeinden lediglich die in § 116 Abs. 1 Z 4 bis 9 sowie §§ 82 und 83 MinroG genannten Interessen, nicht jedoch auch das durch § 116 Abs. 1 Z 2 MinroG geschützte Interesse des Grundeigentümers auf Genehmigung eines von einem "Dritten" beantragten Gewinnungsbetriebsplans nur vorbehaltlich und im Rahmen seiner wirksamen Zustimmung. Den Gemeinden steht daher die Geltendmachung des gemäß § 116 Abs. 1 Z 2 MinroG geschützten Interesses des Grundeigentümers im Rahmen ihrer Parteistellung nach § 81 Z 2 MinroG nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019040017.L06Im RIS seit
10.08.2021Zuletzt aktualisiert am
10.08.2021