RS Vwgh 2021/6/21 Ra 2019/04/0017

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Veröffentlicht am 21.06.2021
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

AVG §8
MinroG 1999 §116 Abs1
MinroG 1999 §116 Abs1 Z2
MinroG 1999 §81 Z2

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/04/0018

Rechtssatz

Nach dem klaren Wortlaut des § 81 Z 2 MinroG umfasst die Parteistellung der Standortgemeinde bzw. der unmittelbar angrenzenden Gemeinden lediglich die in § 116 Abs. 1 Z 4 bis 9 sowie §§ 82 und 83 MinroG genannten Interessen, nicht jedoch auch das durch § 116 Abs. 1 Z 2 MinroG geschützte Interesse des Grundeigentümers auf Genehmigung eines von einem "Dritten" beantragten Gewinnungsbetriebsplans nur vorbehaltlich und im Rahmen seiner wirksamen Zustimmung. Den Gemeinden steht daher die Geltendmachung des gemäß § 116 Abs. 1 Z 2 MinroG geschützten Interesses des Grundeigentümers im Rahmen ihrer Parteistellung nach § 81 Z 2 MinroG nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019040017.L06

Im RIS seit

10.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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