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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AWG 2002 §2 Abs5 Z9Rechtssatz
Findet sich im Spruch des angefochtenen Erkenntnisses betreffend eine Übertretung des § 79 Abs. 2 Z 6 iVm § 24a Abs. 1 AWG 2002 kein Hinweis darauf, dass der Beschuldigte von Dritten erzeugte Abfälle selbst oder durch andere abgeholt, entgegengenommen oder über deren Abholung oder Entgegennahme rechtlich verfügt habe, entspricht der Tatvorwurf insofern nicht den Anforderungen des § 44a Z 1 VStG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020050079.L01Im RIS seit
04.08.2021Zuletzt aktualisiert am
04.08.2021