Index
E3R E19104000Norm
AsylG 2005 §5 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/01/0142 E 6. August 2020 RS 2Stammrechtssatz
Auf die Zielsetzung des Gesetzgebers, das Verfahren über eine im Zulassungsverfahren - im Besonderen gegen eine zurückweisende Entscheidung - erhobene Beschwerde rasch einer Erledigung zuzuführen, ist Bedacht zu nehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, ob mit der in der gebotenen Eile zu treffenden Entscheidung über die Beschwerde auch das Verfahren über den Antrag auf internationalen Schutz insgesamt beendet werden kann (vgl. VwGH 30.6.2016, Ra 2016/19/0072, Rn. 44).
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021200074.L03Im RIS seit
10.08.2021Zuletzt aktualisiert am
10.08.2021