RS Vwgh 1982/4/21 1647/78

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Veröffentlicht am 21.04.1982
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Index

KOVG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56
AVG §58 Abs1
AVG §59 Abs1

Beachte


Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
0577/53 B 08.04.1953 RS 2;
(RIS: abgv)

Rechtssatz

Wie der als Bescheidinhalt im § 58 Abs 1 AVG 1950 vorgeschriebene Spruch lauten muß, ergibt sich für Bescheide, die nicht nur auf verfahrensrechtliche Normen gegründet sind, aus den anzuwendenden Verwaltungsvorschriften, die im Spruch gem § 59 Abs 1 AVG 1950 auch anzuführen sind.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Einhaltung der Formvorschriften Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1978001647.X04

Im RIS seit

28.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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