RS Vwgh 2021/2/2 Ro 2019/04/0007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.02.2021
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs1
VStG §9

Rechtssatz

Für das (Nicht)Vorliegen eines wirksamen Kontrollsystems kommt es immer auf die Gesamtbeurteilung aller maßgeblichen Umstände an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019040007.J07

Im RIS seit

28.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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