RS Vwgh 2021/2/2 Ro 2019/04/0007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.02.2021
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs1
VStG §9 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/02/0166 B 12. November 2019 RS 3

Stammrechtssatz

Ein wirksames Kontrollsystem verlangt nicht die ständige Beaufsichtigung jedes Arbeitnehmers, sondern das Treffen von Maßnahmen, die unter den vorhersehbaren Verhältnissen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften mit gutem Grund erwarten lassen (vgl. VwGH 9.2.2015, Ra 2015/02/0014).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019040007.J05

Im RIS seit

28.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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