RS Vwgh 2021/5/5 Ra 2021/16/0026

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Veröffentlicht am 05.05.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4
VwGG §28 Abs1 Z5

Rechtssatz

Vom Revisionspunkt zu unterscheiden und mit ihm nicht zu verwechseln sind die Revisionsgründe des § 28 Abs. 1 Z 5 VwGG (vgl. VwGH 1.3.2018, Ra 2015/16/0053 und 0074, mwN). Wenn der Revisionswerber abschließend eine Reihe von Verfahrensmängeln rügt sowie näheres Vorbringen zur (behaupteten) inhaltlichen Rechtswidrigkeit erstattet, zeigt er somit nicht auf, in welchem konkreten, aus einer Rechtsnorm ableitbaren subjektiven Recht er sich verletzt erachtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021160026.L04

Im RIS seit

28.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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