Norm
StGB §146Rechtssatz
Bei Austauschverhältnissen kann alleine aus der Kausalität des täuschungsbedingten Irrtums für die Vermögensverfügung (in rechtlicher Hinsicht) nicht auf den Eintritt eines Vermögensschadens geschlossen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133632Im RIS seit
29.06.2021Zuletzt aktualisiert am
09.11.2021