Norm
ASVG §175Rechtssatz
Die bisherige Rechtsprechung des Abstellens auf ein Überwiegen der betrieblichen Nutzung des konkreten Unfallorts bei Unfällen während dienstlicher Tätigkeiten in den eigenen Wohnräumlichkeiten wird angesichts der zunehmenden Bedeutung von Homeoffice und der neueren deutschen Rechtsprechung nicht aufrecht erhalten. Entscheidendes Kriterium ist vielmehr, ob die objektivierte Handlungstendenz des Versicherten ausschließlich in Richtung einer dienstlichen Tätigkeit gerichtet ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
home-officeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133633Im RIS seit
30.06.2021Zuletzt aktualisiert am
30.06.2021