RS Lvwg 2021/4/27 LVwG-S-540/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

27.04.2021

Norm

SPG 1991 Art2 §1 Abs1
EO §382e

Rechtssatz

Der Gesetzgeber stellt in § 1 Abs 1 des Art 2 der SPG-Novelle 2013 ausschließlich den ersten Fall des § 1 Abs 1 Z 2, nämlich den Verstoß gegen ein untersagtes Zusammentreffen mit der gefährdeten Person unter Strafe, nicht aber den zweiten Fall des § 1 Abs 1 Z 2 des § 382e EO, sohin eine mit einstweiliger Verfügung untersagte Kontaktaufnahme.

Schlagworte

Ordnungsrecht; Sicherheitspolizei; Verwaltungsstrafe; Gewaltschutz; Kontaktaufnahme;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.S.540.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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