RS Vwgh 1961/11/29 1093/59

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Veröffentlicht am 29.11.1961
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §38
StbG 1949 §9 Abs1

Rechtssatz

Eine Staatsangehörigkeit kann nur auf Grund der Rechtsordnung des verleihenden Staates beurteilt werden. Der Erwerb der ausländischen Staatsbürgerschaft ist aber unter Bedachtnahme auf die ausländischen Gesetze als Tatfrage zur Beurteilung des Verlustes der österreichischen Staatsbürgerschaft von der inländischen Behörde zu entscheiden. Eine Bindung an Bescheide ausländischer Behörden für die österreichischen Behörden - wie etwa bei Vorfragen iS des § 38 AVG - besteht nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1959001093.X00

Im RIS seit

22.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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