RS Vwgh 1963/11/5 0181/63

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Veröffentlicht am 05.11.1963
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Gesundheitswesen - ApG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs5
AVG §69 Abs1
AVG §8

Rechtssatz

Wer in einem Verwaltungsverfahren Parteistellung hat, kann einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nicht mit Erfolg stellen, wenn ihm gegen den Bescheid noch ein Rechtsmittel zusteht. Das ihm der Bescheid nicht zugestellt, auch daß sein Antrag auf Zustellung mit der (unrichtigen) Begründung der mangelnden Parteistellung abgewiesen worden ist , steht dem nicht entgegen; die Abweisung des Antrages auf Zustellung darf allerdings nicht rechtskräftig geworden sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1963000181.X02

Im RIS seit

21.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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