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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ASVG §341Beachte
Rechtssatz
Zwar stellt die Frage, ob ein Vertrag im Einzelfall richtig ausgelegt wurde, im Allgemeinen nur dann eine erhebliche Rechtsfrage dar, wenn infolge einer wesentlichen Verkennung der Rechtslage ein unvertretbares Auslegungsergebnis erzielt wurde. Der Auslegung einer Bestimmung eines Gesamtvertrages iSd § 341 ASVG - und sei es auch nur als Vorfrage - kommt allerdings wegen des größeren hievon betroffenen Personenkreises nur dann keine grundsätzliche Bedeutung iSd Art 133 Abs. 4 B-VG zu, wenn die relevante Rechtsfrage in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes geklärt oder die Auslegung klar und eindeutig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2017080019.J01Im RIS seit
21.06.2021Zuletzt aktualisiert am
21.06.2021