RS Vwgh 2021/5/3 Ra 2021/03/0002

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Veröffentlicht am 03.05.2021
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Index

16/02 Rundfunk
19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §17 Abs1
AVG §17 Abs3
AVG §37
AVG §45 Abs2
AVG §45 Abs3
MRK Art6
MRK Art8
ORF-G 2001 §31c Abs1

Rechtssatz

Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse können "berechtigte Interessen" iSd § 17 Abs. 3 AVG begründen. Dies ergibt sich nicht zuletzt auch aus dem Erkenntnis des VfGH vom 10.10.2019, E 1025/2018, wenngleich danach bei Vorliegen eines Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisses nicht zwingend auf die Erfüllung der Voraussetzungen des § 17 Abs. 3 AVG geschlossen werden darf, sondern eine Abwägung zwischen Geheimhaltungsanspruch und Recht auf Akteneinsicht und damit Transparenz der Entscheidungsgrundlage nachvollziehbar begründet stattfinden muss.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021030002.L02

Im RIS seit

21.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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