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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Beachte
Rechtssatz
Die Beurteilung, ob ein konkretes Angebot als "sendungsbegleitend" zulässig iSd § 4e Abs. 3 ORF-G 2001 ist, erfordert eine fallbezogene Würdigung der jeweiligen Gesamtumstände. Hat das VwG seine Beurteilung auf Basis einer solchen Würdigung vorgenommen und wird von der Revision nicht aufgezeigt, das diese Beurteilung grob fehlerhaft erfolgt sei, liegt eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinn des Art. 133 Abs. 4 B-VG diesbezüglich nicht vor (vgl. dazu etwa VwGH 26.3.2021, Ra 2021/03/0006, 22.12.2020, Ra 2020/06/0199, 7.9.2020, Ra 2020/08/0132, 1.10.2019, Ra 2019/17/0078).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020030146.L03Im RIS seit
21.06.2021Zuletzt aktualisiert am
21.06.2021