Norm
ZPO §461Rechtssatz
Der Beklagte ist zur Bekämpfung der Abweisung des Klagebegehrens gegen einen weiteren Beklagten nicht legitimiert.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Beschwer, Rechtsschutzbedürfnis, Rechtsschutzinteresse, Rechtsmittellegitimation, Zulässigkeit, Zulässigkeitsvoraussetzung, BeklagterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133621Im RIS seit
17.06.2021Zuletzt aktualisiert am
17.06.2021