TE Lvwg Beschluss 2020/8/3 KLVwG-2050-2051/39/2019

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 03.08.2020
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten